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Stiftung Sprachheilschulen im Kanton Zürich
Die Stiftung Sprachheilschulen im Kanton Zürich ist die Trägerschaft der drei Sprachheilschulen im Kanton Zürich und als diese verantwortlich für das spezifische Förderangebot für schwer sprachbehinderte Kinder im Kanton Zürich.
Sonderpädagogisches Konzept des Kantons Zürich
Die Bildungsdirektion hat das geplante neue Sonderpädagogische Konzept zurückgezogen.
Links

Aufnahmeprozedere
Die Anmeldungen für die Aufnahme in die Sprachheilschule laufen ausschliesslich über die zuständigen schulpsychologischen Dienste. Diese melden die Kinder mit einem eigenen und einem logopädischen Gutachten (vergl. unten stehendes Merkblatt für SPD’s) bis zum 15. Februar bei der für sie zuständigen Sprachheilschule an. Die geografischen Zuständigkeiten der Sprachheilschulen finden Sie auf der Karte.
Bitte melden Sie jedes Kind unbedingt nur bei der für Sie zuständigen Sprachheilschule an.
Für Eltern, deren Kind vom Schulpsychologischen Dienst in einer Sprachheilschule angemeldet wird oder bereits angemeldet ist, finden Informationsveranstaltungen statt.
Formale Aufnahmebedingung ist die Kostengutsprache der zuständigen Schulgemeinde.
Vorstand des Stiftungsrates
Karl Gafner, Zürich - Präsident
Hilda Geissmann, Baden - Vizepräsidentin
Ueli Widmer, Stäfa - Quästor
Verena Stauffacher, Zürich - Aktuarin
Dr. iur. Urs Gut, Erlenbach
Eugen Glaus, Reichenburg
Hugo Rentschler, Adliswil
Dr. iur. Regula Reinhart, Winterthur
Mitglieder des Stiftungsrates
Heinz Grob, Zürich
Hans Huber , Mettmenstetten
Christine Kienast-Sauter, Zollikon
Otto Mächler, Remetschwil
Dora Meier-Diefenbacher, Faltigberg
Hanni Rottenberg Regazzoni, Küsnacht
Niklaus Schleiffer, Zumikon
Dr. iur. Georg Wiederkehr, Freienbach
Jahresbericht 2009
Hier können Sie unseren Jahresbericht und den Finanzbericht downloaden.