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Stiftung Sprachheilschulen im Kanton Zürich
Die Stiftung Sprachheilschulen im Kanton Zürich ist die Trägerschaft der drei Sprachheilschulen im Kanton Zürich und als diese verantwortlich für das spezifische Förderangebot für schwer sprachbehinderte Kinder im Kanton Zürich.
Sonderpädagogisches Konzept des Kantons Zürich
Die Bildungsdirektion hat das geplante neue Sonderpädagogische Konzept zurückgezogen.
Aufnahmeprozedere
Die Anmeldungen für die Aufnahme in die Sprachheilschule laufen ausschliesslich über die zuständigen schulpsychologischen Dienste. Diese melden die Kinder mit einem eigenen und einem logopädischen Gutachten (vergl. unten stehendes Merkblatt für SPD’s) bis zum 28. Februar bei der für sie zuständigen Sprachheilschule an. Die geografischen Zuständigkeiten der Sprachheilschulen finden Sie auf der Karte.
Bitte melden Sie jedes Kind unbedingt nur bei der für Sie zuständigen Sprachheilschule an.
Für Eltern, deren Kind vom Schulpsychologischen Dienst in einer Sprachheilschule angemeldet wird oder bereits angemeldet ist, finden Informationsveranstaltungen statt.
Formale Aufnahmebedingung ist die Kostengutsprache der zuständigen Schulgemeinde.
Mitglieder des Stiftungsrates
Karl Gafner, Zürich, Präsident *
Hilda Geissmann, Baden, Vizepräsidentin *
Dr. oec. Jörg Müller-Ganz, Bülach, Quästor *
Verena Stauffacher, Zürich, Aktuarin *
Dr. iur. Urs Gut, Erlenbach *
Eugen Glaus, Reichenburg *
Dr. iur. Regula Reinhart, Winterthur *
Heinz Grob, Zürich
Verena Kunz, Hombrechtikon
Dr. med. Oskar Jenni, Männedorf
Christine Kienast-Sauter, Zollikon
Otto Mächler, Remetschwil
Dora Meier-Diefenbacher, Faltigberg
Hanni Rottenberg Regazzoni, Küsnacht
Niklaus Schleiffer, Zumikon
Dr. iur. Georg Wiederkehr, Freienbach
Ueli Widmer, Stäfa
Die mit (*) bezeichneten Mitglieder des Stiftungsrates bilden den Vorstand.
Jahresbericht 2010
Hier können Sie unseren Jahresbericht und den Finanzbericht downloaden.